Die folgenden AVB (AllgemeineVertragsBedingungen) der Hebamme Katharina Hoffmannbeck.
Für die Schwangeren- und Wochenbettbegleitung gibt es einen gesonderten Behandlungsvertrag, der beim 1. Termin der Versicherten ausgehändigt und unterschrieben wird.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für vertraglichen Beziehungen der Hebamme Katharina Hoffmannbeck und der LeistungsempfängerIn
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der o.g. Hebamme und der LeistungsempfängerIn sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei SelbstzahlerInnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Berlin, in der zurzeit gültigen Fassung.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der o.g. Hebamme sind Leistungen hinzugezogener ÄrztInnen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener ÄrztInnen oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der LeistungsempfängerIn nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung in Höhe von 50€ der LeistungsempfängeIn in Rechnung.
4. Terminverlegung
(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
(2) Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Versicherten handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung langfristig im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Hebamme und die Versicherte folgendes:
(3) Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Versicherte verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Versicherten nicht wahrgenommen werden, insbesondere weil diese am vereinbarten Leistungsort nicht anzutreffen war, ist die Versicherte verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB) mit Ausnahme einzelner Kursausfälle. Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen. Nimmt die Versicherte den vereinbarten Termin nicht wahr, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, so werden ihr 50€ der durch die Absage entgangenen Gebühren in Rechnung gestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Versicherte das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Mit nachfolgender Unterschrift erklärt sich die Versicherte mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar ausdrücklich einverstanden. Gleichfalls erklärt sie damit, die Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.
5. Sprechzeiten und Erreichbarkeit
(1) Die Hebamme gewährleistet während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer 0177-3718312 eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr. Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter / der Mailbox werden in zumutbaren Zeitabständen von unserer Hebamme abgehört, verbunden ggf. mit einer Rückmeldung. Dies ist ebenfalls per Mail möglich.
Bitte beachten: eine Beantwortung per SMS oder Email ist KEINE Kassenleistung!
6. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
• Bestimmte Laboruntersuchungen
• Akupunktur
• Bestimmte Kurse
• Trageberatung
• Stillberatung über das Kontingent der gesetzlichen Krankenkassen hinaus
• Tapen
• Ernährungsberatung über das Kontingent der gesetzlichen Krankenkassen hinaus
• Beikostgespräche
• SMS/Email
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen
Hinweis: Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V, hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig darüber aufzuklären, soweit sie ihr bekannt sind.. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre sodann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(3) Die Rechnungen werden Ihnen per Mail zugesandt und werden gemäß der Vereinbarungen per Überweisung beglichen.
7. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die LeistungsempfängerIn als SelbstzahlerIn zur Zahlung verpflichtet.
(2) LeistungsempfängerInnen, die für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die LeistungsempfängerInnen als SelbstzahlerInnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) SelbstzahlerInnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.
Bei SelbstzahlerInnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Vergütungsordnung Berlin für Hebammen in der zurzeit gültigen Fassung . Die LeistungsempfängerIn ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 50,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die LeistungsempfängerIn Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Telefon: 030 138 89-0
Fax: 030 215 50 50
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Webseite: http://www.datenschutz-berlin.de
Datenschutzbestimmungen
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten.
Da auch ich/wir Daten von Ihnen erhebe/n, verarbeite/n und speichere/n möchte ich/wir Sie mit diesem
Infoblatt über die Art dieser Daten, den Umgang damit und Ihre Rechte informieren.
Erhebung und Art der Daten:
Zu den erhobenen Daten gehört alles was ich im Zuge unserer Kontakte von Ihnen erfrage oder mir aus dem Mutterpass und von Ihrer Versicherungskarte abschreibe bzw. auslese. Das sind neben den Angaben zu Ihrer Person auch Gesundheitsdaten zu Ihrer Anamnese und gesundheitlichen und sozialen Vorgeschichte.
Weiterhin bin ich verpflichtet den Betreuungsverlauf mit Diagnosen, Befunden und Therapievorschlägen bei Ihnen und Ihrem Kind möglichst umfassend zu dokumentieren.
Zwecke für die Ihre Daten verarbeitet werden:
Eine Datenspeicherung erfolgt nur an einem verschlüsselten Speicherplatz. Ihre Daten und die Betreuungsakten mit Ihren Gesundheitsdaten werden vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt und mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Das entspricht den Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB. In einigen Bundesländern ist laut Hebammenberufsordnung eine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben. Die Vernichtung erfolgt entsprechend den gültigen Datenschutzrichtlinien.
Ihre Rechte
Sie können jederzeit Auskunft über die Sie betreffenden Daten erhalten. Sollten sich darunter unrichtige oder nicht mehr aktuelle Daten befinden, dann können Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können die Löschung von Daten verlangen, solange die weitere Speicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie können die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen, soweit dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen und Sie haben das Recht auf Datenübertragung an von ihnen benannte Personen.
Sollten Sie zu einer besonderen Datenverarbeitung Ihr Einverständnis erteilt haben, z.B. für Einladungen zu besonderen Veranstaltungen, dann haben Sie das Recht dieses jederzeit zu weiteren Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.Eine Liste der zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie am Schluss.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Hebamme Katharina Hoffmannbeck
Adresse: Helmholtzstraße 23, 12459 Berlin
Telefon, E-Mail: 0177-3718312, kontakt@hebammenherz.com
Ich überarbeite diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen.
Stand: 02.11.2025